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  • Bauleitung (Schriftverkehr)
    • Baubehinderungsanzeigen
    • Mängelanzeigen nach VOB
    • Baubeginnanzeigen
    • Baufertigstellungsanzeigen
    • Erstellung von NU-Verträgen
    • Nachtragsangebote
    • etc.                  

 

Die Zusammenarbeit sollte hierbei direkt zwischen den von Ihnen eingesetzten Bauleitern und unserem Büro koordiniert werden. Dazu informiert uns der entsprechende Mitarbeiter telefonisch über das bestehende Problem. Wir werden das erforderliche Schriftstück unverzüglich formulieren und, je nach Ausrüstung auf der Baustelle, direkt an Ihren Mitarbeiter oder Ihre Zentrale senden.

 

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Ihr Vorteil:

 

  • Ihre Bauleitung kann sich auf die wesentlichen Dinge bei der Ausführung des Bauvorhabens konzentrieren.

 

  • Nachtragsangebote, Mängelanzeigen, etc. können entsprechend zeitnah eingereicht werden.

 

 

 

 

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