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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Für alle Leistungen, die durch das Büro-Hochbau,  Börgitzer Str. 2 in 39576 Stendal – OT Volgfelde (im Folgenden: Auftragnehmer) erbracht werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§1 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

 

§2 Termine und Fristen

Die Angabe von Lieferfristen erfolgt nach bestem Ermessen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verzögerungen, bedingt durch z. B. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Handel, Industrie, Nachunternehmer, etc., die mithin nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz. Ist eine Verzögerung der Lieferfrist durch Nachforderungen oder durch Fehlinformation im Vorfeld durch den Auftraggeber entstanden, so hat der Auftraggeber kein Recht vom Vertrag zurückzutreten und hat auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Grundsätzlich muss dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungsfrist gewährt werden.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung entsprechend unserer Leistungspakete. Porto, Verpackung und Transportkosten (z. B. Versenden von Leistungsverzeichnissen per Post) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Forderungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Andere Zahlungsziele sind im Vorfeld schriftlich zu vereinbaren. Als Zahlung gilt ist die tatsächliche Verfügbarkeit über den geschuldeten Betrag. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, nach einmaliger Mahnung Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist vorbehalten.

 

Aufstockungen des vorab gewählten Pauschalpaketes sind jederzeit möglich. Hierbei kann der Auftraggeber entscheiden ob er in das nächsthöhere Leistungspaket wechselt oder die Stundenanzahl des bestehenden Paketes erhöht. Im Falle der Erhöhung der Stundenanzahl wird der Durchschnittswert (€/h) des jeweiligen Pauschalpaketes als Berechnungsgrundlage angesetzt.

Alle beauftragten Leistungen werden zeitlich erfasst und können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Hierbei ist zu beachten, dass eine Überschreitung des Zeitaufwandes von bis zu 10 % des jeweiligen Pauschalpaketes, jedoch maximal 5 Stunden, zu Lasten des Auftragnehmers (Buero-Hochbau) geht. Diese Überschreitung dient als Pauschale für die anfallende Korrespondenz mit Handel, Industrie, Nachunternehmern, Planungsbüros, etc. in Form von Telefon, Fax oder Email und wird nicht separat erfasst.

 

Ein gebuchtes Leistungspaket gilt ab dem Tag der Vereinbarung für 21 Werktage.

 

§4 Dienstleistungen

Das Unternehmen „Büro-Hochbau“  ist ein Allround -Dienstleister für Sachbearbeitung im Bereich Neubau und Altbausanierung des Sektors Hochbau.

 

Die Rücksendung der bearbeiteten Unterlagen durch den Auftragnehmer  an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich per Email. Die Zusendung per Fax oder auf dem Postweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und in Ausnahmefällen gewährt. Hierbei behält sich der Auftragnehmer eine Nachberechnung der Transportkosten, je nach Umfang, vor.

 

Absprachen können durch den Auftraggeber telefonisch oder schriftlich erfolgen. Im Falle einer telefonischen Absprache erfolgt durch den Auftragnehmer die Zusendung einer Gesprächsnotiz per Email an den Auftraggeber. Sollte hier eine Fehlinterpretation des Gespräches erkennbar werden, setzt sich der Auftraggeber unverzüglich mit den Auftragnehmer zur Klärung in Verbindung.

 

§5 Telefon-, Fax-, E-Mailservice

Der Auftragsnehmer kann keine Garantie für die Verfügbarkeit der erforderlichen Kommunikationsnetze garantieren. Es kann vorkommen, das durch den Telefon- und Internetprovider Ausfälle auftreten können, die weder der Provider noch der Auftragnehmer durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und das Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Im Falle eines Ausfalles wird der Auftraggeber umgehend informiert.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

§7 Gewährleistung, Haftung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Vollständige Fehlerfreiheit, z. B. bei Text- bzw. Angebotsbearbeitung, kann jedoch nicht gewährleistet werden. Nach Art und/oder Zahl unerhebliche Fehler stellen keine Schlechtleistung dar. Reklamationen wegen erheblicher Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung angezeigt werden.

Ansprüche des Auftraggebers wegen erheblicher Mängel der Leistung beschränken sich zunächst auf Nachbesserungen oder Ersatzleistungen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das Entgelt angemessen zu mindern. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Der Auftraggeber prüft alle Unterlagen nach Erhalt auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer, z.B. auf Grund einer Fehlkalkulation, sind ausgeschlossen.

 

§8 Rücktritt, Widerruf

Bei Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers wird lediglich der bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Auftragnehmer entstandene Aufwand geschuldet. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Da üblicherweise die in Frage stehenden Leistungen sofort bzw. kurzfristig erbracht werden, wird für die geschlossenen Verträge die sofortige Ausführung vereinbart. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist ausdrücklich zu.

Der Auftrag durch den Auftraggeber gilt als erteilt, sobald das unterzeichnete Auftragsformular beim Auftragnehmer vorliegt. Die Zusendung erfolgt durch den Auftraggeber per Email oder Fax.  

 

§9 Versicherungen, Lagerkosten

Für das Eigentum des Auftraggebers, z. B. Datenträger, Prospekte, Briefpapier usw. wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, ausgenommen es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu. Eine Versicherung gegen Feuer, Diebstahl etc. muss der Auftraggeber selbst abschließen. Kurzzeitige Lagerung von Materialien des Auftraggebers bis zur Auftragsdurchführung erfolgt kostenfrei.

 

§10 Virenschutz

Alle EDV-Systeme des Auftragnehmers  werden regelmäßig virengeprüft.  Dies gilt auch für Datenträger und elektronische Datenübermittlung. Es wird jedoch keine Haftung übernommen, sollte die Antivirensoftware bestimme Virenarten nicht erkennen.

 

§11 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Für die Sicherheit von Auftraggeberdaten bei elektronischer Übermittlung kann keine Gewähr übernommen werden.

 

§12 Anzuwendendes Recht

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte werden, ebenso wie das einheitliche internationale Kaufrecht, ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stendal.

 

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben diese Bedingungen und der Vertrag im übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Stand Juli 2011

 

 

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